Richtlinien für Fußbodenheizung /Aufheizprotokoll 
Dieses Auf- und Abheizen muss möglichst mehrmals durchgeführt werden, bevor ein Bodenbelag (Kunststoffboden, Fliesen, Parkett, Laminat, Marmoleum usw.) verlegt wird.
Unter Fußbodenheizung wird in diesem Auf- und Abheizprotokoll eine Warmwasserleitung verstanden, die in den Boden eingearbeitet ist. Der Boden muss über der Wasserleitung mindestens 25 mm dick sein.
In Estrichböden, in denen eine Fußbodenheizung integriert wurde, können durch thermische Längenänderungen Risse entstehen. Um dieses Risiko so weit wie möglich zu begrenzen, ist es
notwendig, die Fußbodenheizung langsam und regelmäßig zu erwärmen. Es empfiehlt sich nachfolgendes Auf- und Abheizprotokoll zu verwenden.
Ein Auf- und Abheizprotokoll für Fußbodenheizungen bezieht sich auf die Wassertemperatur der Heizanlage und nicht auf eine Temperatur, die von einem eventuellen Thermostat im Raum gemessen wird. Es ist empfehlenswert, das Verfahren fortzusetzen, bis das Wasser eine Temperatur von höchstens 40 °C erreicht hat. Allgemein gilt, dass das Wasser nicht wärmer als maximal 40 °C werden darf.
Installateure geben bisweilen 55 °C als Höchsttemperatur an. Dies ist jedoch mit einem wesentlich erhöhten Risiko auf Risse und Ablösung verbunden. Wenn es nicht unbedingt notwendig ist auf 55 °C aufzuheizen, richten Sie das Aufheizprotokoll auf 40 °C aus. Heizen Sie keinesfalls auf über 55 °C. Dadurch steigt das Beschädigungsrisiko enorm! Auch ist es wichtig, dass der Estrich annähernd die Endfestigkeit erreicht hat. Aus diesem Grund sollten Zementestriche nach Möglichkeit nicht während der ersten 28
Tage erwärmt werden. Für Calciumsulfatestriche kann dies, wenn notwendig, abhängig von der Mörtelqualität, etwas früher erfolgen. Calciumsulfat hat nämlich eine höhere interne Biegezugfestigkeit.
Wie viel früher ist nicht genau zu sagen und vollkommen abhängig von den Umständen, unter denen der Boden getrocknet ist. Als Faustregel kann davon ausgegangen werden, dass der Calciumsulfatboden nicht mehr als 3 Gewichtsprozent Feuchte enthalten darf. Dieser Wert muss mit einem Calciumcarbid Messgerät bestimmt werden.
Hinweis:
Risse entstehen meist nicht während der Aufwärm-, sondern während der Abkühlphase. D. h. diese Phase ist letztlich noch wichtiger als die Aufwärmphase, auch beim Abkühlen muss also auf die richtige Geschwindigkeit geachtet werden. 
Richtlinien für Fußbodenheizung /Aufheizprotokoll
Das Auf- und Abheizprotokoll:
– Beginnen Sie mit einer Wassertemperatur, die 5 °C höher ist als die Umgebungstemperatur des jeweiligen Raums. Die Wassertemperatur muss von der Heizanlage abgelesen werden.
– Erhöhen Sie die Wassertemperatur alle 24 Stunden (oder nach einem längeren Zeitraum) um 5 °C, bis die anwendbare maximale Wassertemperatur von 40 °C erreicht ist (siehe Anmerkungen oben).
– Halten Sie diese maximale Wassertemperatur von 40 °C mindestens 24 Stunden stabil.
– Senken Sie danach die Wassertemperatur alle 24 Stunden um 5 °C, bis die Ausgangstemperatur wieder erreicht ist. Immer häufiger kann eine Fußbodenheizanlage auch kühlen. Bei einer derartigen Anlage ist es wichtig (vor alle im Sommer bei hohen Temperaturen), dass der Kühlzyklus durchgeführt wird, bis die Mindesttemperatur auf der Heiz- und Kühleinheit 15 °C beträgt.
– Wenn ausreichend Zeit vorhanden ist, wiederholen Sie diesen Zyklus mehrmals.
– Es empfiehlt sich, dieses Auf- und Abheizprotokoll dem Endbenutzer/Konsumenten für die normale Verwendung nach der Übergabe zu übergeben. Das Auf- und Abheizprotokoll muss nämlich auch wenn die Fußbodenheizung längere Zeit nicht eingeschaltet war, befolgt werden.
Richtlinien für Fußbodenauf- und Abheizprotokoll
Aufheizprotokoll
Tag 1: Wassertemper Tag 2: 25 °C
atur 20 °C
Tag 3: 30°C Tag 4: 35°C
Tag 5: 40°C Tag 6: 40°C
Abheizprotokoll
Tag 7: 35°C Tag 8: 30°C
Tag 9: 25°C Tag 10: 20°C
Tag 11: Wiederholen oder beenden
Möglichst das Programm erneut starten und dieses mehrmals
durchführen. Sollte dies - aufgrund der verfügbaren Zeit - nicht
möglich sein, nehmen Sie die Anlage in Gebrauch.
Hinweis: Diese Richtlinie befindet sich im Einklang mit der BA
Richtlinie 2.1 der Organisation Bedrijfschap Afbouw.

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